Winterdienst in Osnabrück | Winterdienst Niedersachsen
Winterdienst Niedersachsen Schneeräumung

Winterdienst in Osnabrück

 24 Stunden am Tag, immer für Sie da!

Ihr zuverlässiger Partner für den Winterdienst in Osnabrück!

Der Wintereinbruch kommt oft unverhofft – auch in Osnabrück. Wenn Schnee und Glätte Gefahren für die Verkehrsteilnehmer heraufbeschwören, sind Hausbesitzer und öffentliche Einrichtungen in Osnabrück in der Pflicht. Das Räumen von Schnee und die Beseitigung von Straßenglätte erfordert qualifiziertes Personal. Ein effektiver Winterdienst ist nur mit geeigneten Geräten, Maschinen und Materialien möglich.

Hinzu kommt ein gewisser Zeitdruck, denn beim plötzlichen Auftreten von Glätte oder bei starkem Schneefall ist unverzügliches Handeln gefragt. Das Vorhalten von Gerätschaften und Streugut für die kritischen Wintertage erzeugt hohe Kosten. Doch es gibt einen einfachen Ausweg: Überlassen Sie das Räumen von Schnee und Eis in Osnabrück den Profis. Mit dem Winterdienst Osnabrück profitieren Sie von einem erfahrenen Dienstleister, der schnell für Sicherheit auf Wegen, Straßen und Außenflächen sorgt.

  • Winterdienst in Osnabrück

  • Räumdienst in Osnabrück

  • Streudienst in Osnabrück

Wie macht der Winterdienst Osnabrück Wege und Straßen wieder frei?

Die Experten vom Winterdienst Osnabrück kennen sich mit allen Arten von Schnee und Eis aus. Ob Schneeglätte, Reifglätte, Eisglätte oder Glatteis – der Winterdienst Osnabrück hält für alle Straßenverhältnisse die passenden Geräte, Maschinen und Streumittel bereit. Wir sind auch auf extreme winterliche Straßenverhältnisse eingestellt und bieten eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft. Beim Winterdienst Osnabrück arbeiten Fachkräfte, die mit den Anforderungen an einen effektiven Räum- und Streudienst bestens vertraut sind. Lassen Sie mit einem Anruf beim Winterdienst Osnabrück Autofahrer und Passanten wieder ungefährdet vorankommen und sicher ankommen. Wir räumen auch Fahrradwege und Parkplätze von Schnee und Eis. Firmen, Vereine und Schulen profitieren vom Full-Service des Winterdienst Osnabrück und stellen ein sicheres Umfeld her.

Welche Leistungen bietet der Winterdienst Osnabrück für Gebäude?

Durch die Auslagerung des Winterservices an den Winterdienst Osnabrück schützen Sie auch Ihre Gebäude. Wir kümmern uns um die Beseitigung von Schneelasten und Vereisungen an Objektenflächen aller Art. Der Winterdienst Osnabrück stellt durch eine kontinuierliche Wartung seines Geräte- und Maschinenparks eine jederzeitige Einsatzbereitschaft sicher.

Die Profis vom Winterdienst Osnabrück wissen, worauf es ankommt

Auch bei einem milde verlaufenden Winter ist ein plötzlicher Kälteeinbruch noch im März und April möglich. Überlassen Sie die fachgerechte Beseitigung von Glattstellen und das Räumen von Schnee in Osnabrück dem Winterdienst-Niedersachsen. Bei allen Arbeiten richten wir uns nach der Gemeindesatzung und beachten die Vorschriften, die für eine fachgerechte und umweltschonende Beseitigung von Schnee und Eis bestehen. Bei heftigem Schneefall und schnell zufrierender Nässe nehmen wir bei Bedarf an einem Tag auch wiederkehrende Räumung und Abstreuung vor. Mit der Beauftragung des Winterdienstes in Osnabrück gehen sie auf Nummer sicher. Ein Anruf oder eine Mail an den Winterdienst Osnabrück genügt. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot und sind auch kurzfristig einsatzbereit. Winterdienst-Niedersachsen sorgt in Osnabrück für Sicherheit bei Schnee und Eis.

In gewerblichen, industriellen und privaten Bereichen nehmen wir jede „eiskalte“ Herausforderung an.

Wir räumen für Sie unter anderem:

  • Immobilien

  • Gehwege und Fahrradwege

  • Parkplätze und Parkhäuser

  • Einkaufszentren und Geschäfte

Winterdienst Niedersachen_Winterdienst
  • Schulen und Kindergärten

  • Krankenhäuser und Altenheime

Winterdienst Niedersachen_Winterdienst Innenstadt Fußwegräumung

Winter in Osnabrück

Bei Sturm und Schnee herrscht meist nicht nur Chaos auf den Straßen in Osnabrück, sondern auch auf Parkplätzen, Geh- und Fahrradwegen.

Ob gewerblich, industriell oder privat genutzte Flächen – der Amendt-Winterdienst räumt alles für Sie.

Der „Winterzauber“ im Zoo Osnabrück, der historische Weihnachtsmarkt und zahlreiche weitere Alternativen: Auch im Winter ist Osnabrück einen Ausflug wert und auch die Bewohner müssen tagtäglich auf die Straße. Aus diesem Grund muss die Mobilität auch bei Schnee und Eis gesichert und Flächen sowie Straßen von einem professionellen Winterdienst geräumt werden.

  • Rufen Sie uns einfach an

Niedersachsen: 05942 / 35 29 426

Sie erreichen uns werktags
von 8:00 – 17:00 Uhr

Kostenloses Angebot anfordern:

Wichtige Fragen zum Winterdienst in Osnabrück

Auf Straßen sollte eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m gewährleistet werden. Dies dient der Sicherheit im Straßenverkehr und kann in besonderen Situationen sogar lebensrettend sein. Daher darf Schnee von Gehweg nicht auf die Straße geschoben werden. Räumfahrzeuge würden den Schnee bei der nächsten Durchfahrt dann sowieso wieder auf den Gehweg schieben. Bei größeren Schneemengen sollten Sie besser ein Schneedepot anlegen. Sprechen Sie sich ggf. mit Ihren Nachbarn ab, um einen gemeinsamen Platz dafür zu finden.

Dienstleistungen im Winterdienst haben zum Ziel, den störungsfreien Verkehrsfluss und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicherzustellen. Dazu müssen verschiedene Maßnahmen durchgeführt werden. Im Detail sind dies: Schneeräumen. Der erste Schritt beim Winterdienst. Bei Schneefall rücken unsere Räumfahrzeuge aus, um den frisch gefallenen Schnee von den beauftragten Flächen zu befreien. So stellen wir sicher, dass die Verkehrswege frei und sichtbar sind, damit sie problemlos wieder genutzt werden können. Nach der Räumung folgt der 2. Schritt, das Streuen. Um festgefrorenen Schnee und Eis restlos zu entfernen, werden die geräumten Flächen unter Berücksichtigung der Gemeindevorgaben gestreut, um die Rutschgefahr zu mindern. Denn einfach Salz zu verwenden ist in vielen Gemeinden nicht gestattet, da neben der schädlichen Wirkung auf Pflanzen auch das Grundwasser stark belastet wird.

Sie können wählen, ob wir unsere Dienstleistungen für den Winterdienst tagesgenau oder pauschal abrechnen. Bei der tagesgenauen Abrechnung zahlen Sie für den jeweiligen Einsatz und die anfallenden Kosten. Bei unserem pauschalen Angebot zahlen Sie lediglich einen pauschalen Festpreis. Da sind dann alle Kosten enthalten, egal wie viele Einsätze wir für Sie fahren.

Da die Räumpflicht als Teil des Verkehrswegerechts Bestandteil des Landesrechts ist, sind eigentlich die Landesämter der einzelnen Bundesländer dafür zuständig. Diese delegieren jedoch diese Pflicht an die Kommunen und Gemeinden. Die Gemeinden und Kommunen wiederum beschließen per Satzung, die Pflicht an die Grundstückseigentümer zu übertragen, deren Grundstücke an Gehwege grenzen. Folglich sind die als Grundstückseigentümer dazu verpflichtet, den Winterdienst durchzuführen und den Schnee zu räumen. Als Eigentümer haben Sie die Möglichkeit diese Pflicht weiter an Ihre Mieter zu geben, dann sind die Mieter in der Pflicht den Schnee zu räumen.

Wann genau Sie der Räum und Streupflicht nachkommen müssen, können Sie in der Straßenreinigungsverordnung Ihrer Stadt nachlesen. Grundsätzlich können Sie aber davon ausgehen, dass in der Zeit von sieben Uhr morgens bis zehn Uhr abends (7.00 – 22.00 Uhr) der Räum- und Streupflicht nachgekommen werden muss.

Städte und Kommunen übertragen die Räum- und Streupflicht auf den Anlieger. Folglich müssen diese dafür Sorge tragen, dass Gehwege und kombinierte Geh- und Radwege geräumt und gestreut werden.

Eigentümer mit einem Grundstück an der Straße haben die Pflicht, die Winterwartung der Fahrbahn zu erledigen. D. h. die Fußgängerüberwege müssen bei Glätte gekennzeichnet sein und die Straße muss bis zur Mitte der Fahrbahn geräumt und mit abgestumpftem Mitteln bestreut sein. Sollte die Straße nur einseitig bewohnt sein, so muss man die gesamte Straße räumen und streuen.

Da der Schneefall unterschiedlich stark sein kann, ist es pauschal nicht möglich genau zu sagen, wenn der Winterdienst erfolgt. Der Winterdienst richtet sich nach den Bedingungen des Schneefalls.

Es gibt viele Streumittel, die in der Winterzeit zum Streuen benutzt werden können. Die gängigsten sind: Salz, Splitt, Sand und Granulat. Jedoch ist wichtig darauf zu achten, ob überall mit diesen Mitteln gestreut werden darf. Da es unterschiedliche Reglungen in den verschiedenen Städten und Gemeinden gibt, ist es pauschal schwer zu sagen, was erlaubt und was verboten ist.

Je nach Schneefall sind die Dienste in unterschiedlichen Zeiträumen aktiv. In der Regel jedoch beginnt der Winterdienst am 1. November und endet am 31. März.

Winterdienst-Niedersachsen ist neben Osnabrück auch in diesen Städten für Sie unterwegs:

Ihr Ort wird nicht angezeigt? Glauben Sie uns, Winterdienst-Niedersachsen ist wirklich in ganz Niedersachsen für Sie unterwegs!